Bürgergeld-Antrag online erstellen und beim Jobcenter einreichen.

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Einführung des Bürgergeldes

Bürgergeld (ehemals Hartz 4, Arbeitslosengeld II oder ALG 2) genannt, ist nach § 37 SGB II (Sozialgesetzbuch) eine antragspflichtige Sozialleistung. Sie dient der Grundsicherung und soll Hilfebedürftigen ein menschenwürdiges Leben ermöglichen. Grundsätzlich kann jeder, der erwerbsfähig und auf finanzielle Unterstützung angewiesen ist, einen Leistungsantrag nach dem SGB II stellen – sprich Bürgergeld beantragen.

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Wer ist zuständig?

Um einen Antrag auf Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II) zu stellen, müssen Sie sich an Ihr zuständiges Jobcenter wenden. Sind Sie sich unsicher, welches das ist, hilft Ihnen unsere Jobcenter-Übersicht. Dort finden Sie alle Jobcenter in Ihrer Region. Um Bürgergeld zu beantragen, haben Sie drei Möglichkeiten:

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Antrag gestellt – wie geht’s weiter?

Sie haben Ihren Antrag gestellt und einen Bescheid vom Jobcenter erhalten? Wir raten Ihnen, den zu prüfen. Denn: Jobcenter unterlaufen bei Bescheiden immer wieder Fehler – die Top 5 haben wir für Sie in einem Artikel zusammengefasst. Es ist Ihr gutes Recht, zu hinterfragen, ob Ihnen alle Leistungen gezahlt werden, die Ihnen auch zustehen. Unsere Partneranwälte unterstützen Sie bei der Prüfung Ihres Bescheides.

Unser Service für Sie

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Manchmal ist es gut Gewissheit zu haben: Bekommen Sie, was Ihnen zusteht? Oder was steht Ihnen zu, wenn sich Ihre Lebenssituation ändern sollte?

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