Einführung des Bürgergeldes
Bürgergeld (ehemals Hartz 4, Arbeitslosengeld II oder ALG 2) genannt, ist nach § 37 SGB II (Sozialgesetzbuch) eine antragspflichtige Sozialleistung. Sie dient der Grundsicherung und soll Hilfebedürftigen ein menschenwürdiges Leben ermöglichen. Grundsätzlich kann jeder, der erwerbsfähig und auf finanzielle Unterstützung angewiesen ist, einen Leistungsantrag nach dem SGB II stellen – sprich Bürgergeld beantragen.
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